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Winterdienst

Auch in dieser Jahreszeit sind wir für Sie im Einsatz.

Wir erfüllen alle ihre Verpflichtungen zur Einhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen nach der gültigen Straßenreingungssatzung der Hansestadt Greifswald (Download) und der aus diesen folgenden satzungsrechtlichen Regelungen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis.

Dazu ist anzumerken, dass Sie im Falle einer Beauftragung zum Winterdienst Ihre Verkehrssicherungspflicht an uns übertragen. Das Risiko geht damit zu unseren Lasten, welches wir durch eine spezielle Versicherung abgedeckt haben. Durch die Nutzung spezieller Wettervorhersagen ist es uns möglich einen differenzierten Winterdienst durchzuführen.

Wir als Experten für Garten und Landschaft würden mit unseren Erfahrungen und vorhandener Winterdiensttechnik diese Arbeiten gerne für Sie ausführen wollen.

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